THG-Quote: Umweltministerium sieht trotz drastischer Übererfüllung keinen Handlungsbedar

Das Bundesumweltministerium (BMUV) sieht laut einem heute dem Bundeskabinett vorgelegten Bericht zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) des Jahres 2022 keinen Handlungsbedarf. Dabei hat die Mineralölindustrie laut den Zahlen der Generalzolldirektion ihre mindestens zu erreichende Unterquote für „fortschrittliche Biokraftstoffe“ aus Abfall- und Reststoffen zu 930 Prozent übererfüllt; die THG-Quote wurde um mehr als 25 Prozent überschritten. „Es ist unerklärlich, warum das BMUV selbst angesichts der drastischen Übererfüllung der Quoten im Jahr 2022 keinen Handlungsbedarf sieht. Das Ministerium muss die Quotenvorgaben für die Mineralölfirmen deutlich anheben, damit mehr erneuerbare Kraftstoffe, sowohl fortschrittliche Biokraftstoffe als auch e-Fuels, für eine stärkere CO2-Minderung im Straßenverkehr sorgen. Für das BMUV wäre viel mehr möglich, doch anstatt die vorhandenen Potentiale zu heben, verschenken wir Klimaschutz“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). „Mit der Übererfüllung des Jahres 2022 kann die Mineralölindustrie die Mindestquote für fortschrittliche Biokraftstoffe bereits für die Jahr 2023, 2024 und zu erheblichen Anteilen für 2025 erfüllen. Vor diesem Hintergrund ist es rätselhaft, wie das Ministerium zu der Einschätzung kommt, dass unklar sei, ob die THG-Quote auch in den kommenden Jahren erfüllbar bleibt.“

Mineralölunternehmen waren im Jahr 2022 verpflichtet, mindestens 0,2 Prozent der von ihnen in den Kraftstoffmarkt gebrachten Energie mit fortschrittlichen Biokraftstoffen abzudecken. Ihre Treibhausgaseinsparungen können doppelt auf die THG-Quote angerechnet werden, wenn mehr fortschrittliche Biokraftstoffe eingesetzt werden, als es der gesetzliche Mindestanteil vorgibt. Alternativ kann die Mineralölindustrie die über die Verpflichtung hinausgehenden Mengen auch auf das kommende Jahr übertragen. Durch die unerwartet große Verfügbarkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe, die aus bestimmten Abfall- und Reststoffen produziert werden müssen, sind die zulässigen Mengen an Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse verdrängt worden. Eine zu geringe Quotenhöhe wird zukünftig dazu führen, dass das Potenzial erneuerbarer Energien im Verkehr nicht ausgenutzt wird. Es würden dann physisch weniger CO2-sparende Alternativen zu fossilen Kraftstoffen eingesetzt.

Zusätzlich betreiben die Mineralölfirmen mit den Treibhausgasminderungen einen Handel. Aufgrund des großen Überangebots an fortschrittlichen Biokraftstoffen sind die Preise für Treibhausgaseinsparungen in diesem Markt drastisch eingebrochen. Damit erfolgen mangels Wirtschaftlichkeit derzeit in Deutschland zu geringe Investitionen in zusätzliche Ladesäulen für die E-Mobilität sowie die Produktion von fortschrittlichen Biokraftstoffen und e-Fuels. „Einerseits beklagt das BMUV die wenigen e-Fuels-Projekte, andererseits entzieht es der Wirtschaft die dringend benötigte Investitionssicherheit, indem es die Quotenvorgaben nicht der aktuellen Entwicklung anpasst. Wir fordern vom BMUV, jetzt die erforderlichen Anreize für mehr Klimaschutz im Verkehr zu setzen. Durch weiteres Unterlassen von Klimaschutz rückt das Ziel der Klimaneutralität in weite Ferne.“

Ansprechpartner
Ines Grunow

Pressesprecherin
+49 (0)30 726259-54
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biokraftstoffverband.de

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