Biokraftstoffe – Nachhaltigkeit garantiert.
Die Biokraftstoffbranche ist Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit. Beleg dafür ist seit 2009 die verpflichtende Nachhaltigkeitszertifizierung der Biokraftstoffproduktion. Sie dokumentiert die Einhaltung der zentralen Kriterien: Für den Anbau der Rohstoffe darf kein Wald gerodet, kein Torfmoor trockengelegt und kein Grünland umgebrochen werden. Auch bei abfall- und reststoffbasierten Biokraftstoffen wird die Herkunft der Rohstoffe dokumentiert. Für alle Biokraftstoffarten wird die THG-Minderung nach einer einheitlichen Methodik ermittelt. Einen ähnlich verpflichtenden Rechtsrahmen gibt es für kein anderes landwirtschaftliches Produkt.
Einzigartige Nachhaltigkeitsanforderungen
Biokraftstoffe, die in der EU eingesetzt werden, müssen zu 100 Prozent nachhaltig produziert werden. Grundlage ist die europäische Erneuerbare Energien-Richtlinie II (RED II). So dürfen Rohstoffe für Biokraftstoffe nicht auf Flächen angebaut werden, auf denen viel Kohlenstoff gespeichert ist oder die einen hohen Wert für die biologische Vielfalt besitzen. Dazu zählen beispielsweise Regenwälder, Feuchtgebiete und Torfmoore. Es kommen ausschließlich Flächen infrage, die bereits vor 2008 landwirtschaftlich genutzt wurden.
Weltweite Biomassenachfrage nach Sektoren
Quelle: Hauptgutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) 2020
Der Rechtsrahmen stellt zudem sicher, dass Biokraftstoffe die Treibhausgasemissionen signifikant senken. Konkret: Gegenüber fossilen Kraftstoffen müssen sie je nach Alter der Produktionsanlage mindestens 50 bis 65 Prozent der Treibhausgasemissionen einsparen. Real ist ihre Klimaschutzwirkung aber deutlich höher: 2021 konnten die in Deutschland eingesetzten Biokraftstoffe durchschnittlich über 84 Prozent der Treibhausgase reduzieren. Damit senken Biodiesel, Bioethanol und Biomethan nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) deutschlandweit den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr um über 11 Millionen Tonnen pro Jahr. Die RED II wird hierzulande mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) umgesetzt.
Erfolgsmodell Zertifizierung
Wie wird verlässlich sichergestellt, dass die eingesetzten Biokraftstoffe diesen Vorgaben tatsächlich entsprechen? Seit 2010 muss für jeden Liter Biodiesel oder Bioethanol ein Nachhaltigkeitsnachweis vorliegen. Der Nachweis bestätigt, dass die Nachhaltigkeitsstandards im Produktionsprozess eingehalten und die Treibhausgaseinsparungen erzielt wurden.
Unter Aufsicht der Europäischen Kommission haben sogenannte Zertifizierungssysteme einheitliche Kriterien und Methoden festgelegt, um die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen zu beurteilen. Detailliert wird beschrieben, wie die gesamte Lieferkette überwacht wird. Die Überprüfung des landwirtschaftlichen Anbaus und der Produktionsanlagen übernehmen Auditoren, die für so genannte Zertifizierungsstellen arbeiten. In Deutschland sind über 30 Zertifizierungsstellen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt.
Die Produktionsanlage, die Biokraftstoff herstellt und verkauft, wird als letzte Schnittstelle bezeichnet. Sie stellt anhand ihrer eigenen Daten und der Informationen aus der Lieferkette einen Nachhaltigkeitsnachweis für ihr Produkt aus, der die Einhaltung der gesetzlichen Kriterien und die THG-Minderung dokumentiert. Der Nachhaltigkeitsnachweis wird gleichzeitig in die webbasierte „Nabisy-Datenbank“ der BLE eingestellt, auf die Käufer (Mineralölunternehmen und Händler) Zugriff haben, um sich beim Kauf über das Produkt zu informieren.
So lässt sich die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen in Deutschland transparent und verlässlich nachverfolgen. Der Wissenschaftliche Beirat für Globale Umweltveränderungen der Bundesregierung (WBGU) plädiert daher dafür, die Nachhaltigkeitszertifizierung von Biokraftstoffen auch auf sämtliche andere Nutzungsarten von Anbaubiomasse auszudehnen – das heißt auch auf Nahrungs- und Futtermittel, Medikamente oder Kosmetika. Würden die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe für alle Bereiche gelten, wären Rodungen für die Landwirtschaft ausgeschlossen.
Ansprechpartner
Marco Zühlke
Referent Nachhaltigkeit und Markt
+49 (0)30 726259-13
zuehlke@biokraftstoffverband.de
Mehr Infos
BLE Evaluations- und Erfahrungsbericht 2021
PDFBiokrafstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (BiokraftNachV)
WebsiteAuch Interessant
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