Bundestag beschließt mehr Klimaschutz im Verkehr – auch mit Biokraftstoffen

Die vom Bundestag in der vergangenen Nacht beschlossene Neufassung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) mit einem stetigen Anstieg auf 25 Prozent im Jahr 2030 führt nach Auffassung des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) zu deutlich mehr Klimaschutz im Straßenverkehr. Die Quote fördert nachhaltige Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse, aus Altspeise- oder Tierfett und aus Abfall- und Reststoffen sowie Elektromobilität und strombasierte Kraftstoffe. „Die jetzt im Bundestag verabschiedete Weiterentwicklung der THG-Quote ist zukunftsweisend, denn sie ermöglicht Klimaschutz im Verkehr auf vielen verschiedenen Wegen. Bisher haben Biokraftstoffe einen Anteil von rund 98 Prozent an den erneuerbaren Energien im Straßenverkehr. Sie werden in den nächsten Jahren ergänzt durch E-Mobilität, fortschrittliche Biokraftstoffe, Wasserstoff und andere strombasierte Kraftstoffe. Damit sinkt der Treibhausgasausstoß im Verkehr drastisch – und das ist gut für das Klima“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB.

Biokraftstoffe haben im Jahr 2020 rund 12 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Der Anteil von Biodiesel und Bioethanol aus Anbaubiomasse wie Raps oder Getreide darf zukünftig nicht über 4,4 Prozent der im Verkehr genutzten Energie hinausgehen. Durch den steigenden Anteil der im Vergleich zum Verbrennungsmotor effizienteren Elektromobilität wird zukünftig der Energieverbrauch im Verkehr sinken. „Durch den Beschluss sichern die Abgeordneten des Bundestages die deutsche Produktion von Biodiesel, Bioethanol und Biomethan. Das ist positiv für die über 20.000 Arbeitsplätze in der Branche in Industrie und Landwirtschaft“, sagte Baumann.

Ansprechpartner
Frank Brühning

Pressesprecher
+49 (0)30 726259-54
bruehning@
biokraftstoffverband.de

E-Mail schreiben