Als "Landgrabbing" oder Landraub werden Geschäfte bezeichnet, bei denen vor allem in Entwicklungs- oder Schwellenländern großflächig Land verkauft oder verpachtet wird, um darauf Agrarerzeugnisse zu produzieren, die für den Export bestimmt sind. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn
Klar ist: Dies Form des Erwerbs von Land zur agrarischen Nutzung ist nicht akzeptabel und muss verhindert werden. Einen Überblick über die Position des Verbandes finden Sie hier.
Um dem Problem zu begegnen, hat die Welternährungsorganisation (FAO) freiwillige Richtlinien erarbeitet, die als international anerkannte Standards einen rechtlichen Rahmen für Landgeschäfte bieten sollen.
Praktisch keine Rohstoffe aus Afrika
Derzeit importieren europäische Biokraftstoffproduzenten praktisch keine Rohstoffe aus Afrika – die Endprodukte Biodiesel oder Bioethanol kommen ebenso wenig hierher. Klar ist: Rohstoffe für Biokraftstoffe müssen nachhaltig produziert werden. Dafür haben sich die Produzenten bei Zertifizierungssystemen angemeldet, die auch Standards für die Rohstoffproduktion und Landgrabbing formulieren. Vorgeschrieben sind
Position des VDB
Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie und seine Mitglieder setzen sich dafür ein, dass Landgrabbing nicht für Biokraftstoffe stattfindet.
Klar ist allerdings auch: Investitionen in eine nachhaltige Landwirtschaft und Biokraftstoffe stellen auch für Entwicklungs- und Schwellenländer eine große Chance dar, um
Daher unterstützt der Verband die freiwilligen Richtlinien der FAO und empfiehlt, sie umfassend anzuwenden.