Der Bericht
Die Europäische Kommission ist nach der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie 2009/28/EG verpflichtet, ab dem Jahr 2012 alle zwei Jahre einen Bericht über die Auswirkungen der europäischen Biokraftstoffpolitik vorzulegen. Darin prüft sie:
- Werden Landnutzungsrechte eingehalten?
- Inwieweit werden in Ländern, die eine bedeutende Rohstoffquelle darstellen, die folgenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation eingehalten:
- Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit (Nr. 29)
- Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts (Nr. 87)
- Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (Nr. 98)
- Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (Nr. 100)
- Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit (Nr. 105)
- Übereinkommen über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Nr. 111)
- Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Nr. 138)
- Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Nr. 182)
- das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit,
- das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen.