Lieferanten transportieren die Biomasse oder den fertigen Biokraftstoff. Sie haben nach der Nachhaltigkeitsverordnung bestimmte Pflichten, müssen sich aber nicht zertifizieren lassen.
Lieferanten vor der letzten Schnittstelle:
Lieferanten vor der letzten Schnittstelle sind diejenigen Betriebe, die die Biomasse nach ihrem Anbau durch den Anbaubetrieb bis zu der letzten Schnittstelle an den jeweils nächsten Empfänger liefern.
Lieferanten nach der letzten Schnittstelle:
Lieferanten nach der letzten Schnittstelle im Sinne des § 17 Biokraft-NachV sind diejenigen Betriebe, die die flüssige Biomasse bzw. den Biokraftstoff liefern. Sie bringen das fertige Produkt durch die letzte Schnittstelle bis zum Biokraftstoffproduzenten bzw. Quotenverpflichteten (Mineralölindustrie).
Die Pflichten der Lieferanten:
Die Pflichten gelten als erfüllt, wenn