Biokraftstoffindustrie: BMU sollte Entwurf zur RED II-Umsetzung zurückziehen und tiefgreifend ändern

Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) hat seine Stellungnahme zum Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) für die zukünftige Dekarbonisierung der Antriebsenergie im Verkehr eingereicht. In seinem Papier kritisiert der Verband die geplante nationale Umsetzung der Erneuerbare Energien-Richtlinie II (RED II) scharf. „Der völlig unzulängliche Entwurf des BMU führt zu steigenden Treibhausgasemissionen und weniger Erneuerbaren Energien im Verkehr. Das ist absurd, denn damit kann Deutschland weder die bestehenden noch absehbar verschärfte Verpflichtungen zum Klimaschutz erfüllen.“ Das Ministerium spiele E-Mobilität und Biokraftstoffe gegeneinander aus, anstatt beide Optionen zu nutzen. „Während die exzessive Mehrfachanrechnung von Elektromobilität für den Klimaschutz ohne Wert ist, bremst das BMU den größten Beitrag zur Treibhausgasminderung im Straßenverkehr – nachhaltige Biokraftstoffe – aus. Damit blockiert das BMU die Chancen auf mehr Klimaschutz im Verkehr, ruiniert das bisher Erreichte und setzt seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB. Die Methodik der deutschen Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) soll verändert werden, indem Elektromobilität vierfach angerechnet wird. Bisher zählen jedoch nur reale Minderungen des Treibhausgasausstoßes, die einfach angerechnet werden. Dem Klima sei es völlig gleichgültig, welche Bilanztricks das BMU anwende, es käme auf die Netto-Treibhausgasminderung an. Nach dem Entwurf will das BMU die THG-Quote bis 2025 einfrieren, anstatt sie im Sinne des Klimaschutzes zu erhöhen. Durch die geplanten Mehrfachanrechnungen bedeutet dies aber, dass bis Mitte des Jahrzehnts mehr Treibhausgase ausgestoßen werden. Bisher hatte das Ministerium erklärt, dass es die Regelungen der RED II übererfüllen werde. Dadurch wollte das BMU mehr Klimaschutz ermöglichen und Emissionen mindern, um das deutsche Verkehrsziel zu erreichen. Dies hatte auch eine Vielzahl von Wirtschaftsverbänden gefordert. „Wir appellieren an die beteiligten Bundesressorts, die Bundesländer und die Abgeordneten des Bundestages, die klimagefährdenden Regelungen dieses Entwurfs nicht als Gesetz zu akzeptieren“, sagte Baumann. „Jedem ist klar, dass Klimaschutz im Verkehr auch eine ernsthafte Treibhausgasminderung der Antriebsenergie erfordert, nur dem BMU scheinbar nicht.“

In seiner Stellungnahme kritisiert der Verband, dass die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für den Verkehr nicht erreicht werden können, wenn die Bundesregierung dem Entwurf des BMU folgt. Während das Klimaschutzgesetz bis 2025 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehr von rund 25 Prozent vorsieht, will das BMU in seinem Entwurf für den Fahrzeugbestand überhaupt keine Verringerung der Emissionen vorschreiben. Dies würde nach Auffassung des Verbandes auch dazu führen, dass Deutschland die Verpflichtungen aus der EU-Lastenteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) nicht einhalten kann. In der Folge könnten hohe Aufwendungen auf den Bundeshaushalt zukommen, weil die Bundesregierung Emissionsrechte zukaufen muss. „Das BMU liefert mit der Umsetzung der RED II ungeeignetes Stückwerk, anstatt auf Deutschlands Klimaziele zu schauen“, sagte Baumann.

Nach den Szenarien des VDB würden im Jahr 2025 schon zwei Millionen Elektroautos reichen, um nachhaltige Biokraftstoffe zu verdrängen, freilich ohne deren Treibhausgasminderungsleistung kompensieren zu können. Während ein Elektroantrieb jedoch ausschließlich Neuwagen bewegt und wegen des Strommixes nur begrenzt zum Klimaschutz beiträgt, würde der große Fahrzeugbestand weiterhin mit fossilem Benzin und Diesel betrieben. „Anstatt Biokraftstoffe als Sockel für weitere erneuerbare Kraftstoffe und als notwendige Ergänzung der Elektromobilität zu begreifen, will das BMU sie abschaffen, ohne über einen gleichwertigen Ersatz zu verfügen. Das ist energie- und klimapolitisch verantwortungslos“, sagte Baumann.

Hintergrund

Die Bundesregierung ist verpflichtet, die RED II in deutsches Recht umzusetzen. Die europäische Richtlinie schreibt vor, dass der Anteil Erneuerbarer Energien im Verkehr bis zum Jahr 2030 mindestens 14 Prozent betragen muss. Zur Förderung von E-Mobilität und bestimmten erneuerbaren Kraftstoffen dürfen die Mitgliedstaaten deren Beitrag mehrfach anrechnen, E-Mobilität im Straßenverkehr beispielsweise vierfach. Hierdurch kann der reale Anteil Erneuerbarer Energien in den Mitgliedstaaten allerdings deutlich hinter 14 Prozent-Ziel zurückbleiben: Der VDB geht für Deutschland im Jahr 2030 von real unter 8 Prozent Erneuerbarer Energien im Verkehr aus, mit denen das 14 Prozent-Ziel unter Nutzung der Mehrfachanrechnungen erfüllt würde. Dieser Wert liegt nur geringfügig über dem Wert, der für 2020 erwartet wird. Für die Wirtschaftsbeteiligten in Deutschland hat die RED II keine direkte Bedeutung, weil sie den Vorgaben der THG-Minderungsquote unterliegt.

In Deutschland werden die europäischen Vorgaben zu Erneuerbaren Energien im Verkehr (bislang: RED, ab 2021: RED II) mit dem Instrument der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) umgesetzt. Sie soll im Zuge der aktuellen Gesetzgebung angepasst werden, um die Vorgaben der RED II zu erfüllen und das Verkehrsziel der RED II im Jahr 2030 zu erreichen. Gemäß THG-Quote ist die Mineralölindustrie verpflichtet, den Treibhausgasausstoß von fossilem Diesel und Benzin um sechs Prozent zu mindern. Dies geschieht insbesondere durch den Einsatz von Biokraftstoffen, die mindestens 50 Prozent weniger Treibhausgase emittieren als fossile Kraftstoffe, zukünftig auch durch Elektromobilität oder strombasierte Kraftstoffe. Sollte ein Mineralölunternehmen die Minderung nicht erreichen, drohen empfindliche Strafen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf will das BMU unter anderem eine Mehrfachanrechnung von Elektromobilität auf die THG-Quote einführen. Diese Art der Förderung gab es bisher nicht im Rahmen der THG-Quote. Die Verpflichtung zur Minderung der Emissionen soll zudem bis 2025 bei sechs Prozent verbleiben, um dann ab 2026 auf 7,25 Prozent zu steigen. Der VDB kritisiert, dass eine Mehrfachanrechnung für Elektromobilität eingeführt wird und dass die THG-Quote nicht weiter steigt. Der Verband weist darauf hin, dass Biokraftstoffe hiermit aus dem Markt gedrängt werden, der zu 95 Prozent aus fossilen Energieträgern besteht.

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