Biokraftstoffindustrie: Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der RED II im Verkehr mit Licht und Schatten
Die Biokraftstoffindustrie bewertet den heute bekannt gewordenen Entwurf der nationalen Umsetzung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive II, RED II) zwar als Schritt in die richtige Richtung. Er sei jedoch noch nicht ausreichend, um die heutige Treibhausgasminderung durch Biokraftstoffe für die Zukunft zu sichern. „Die Treibhausgasminderungsquote steigt bis 2026 deutlich zu langsam an – absurder Weise hatte die erste Version des Gesetzes einen noch langsameren Anstieg vorgesehen. Herkömmliche Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse und auch solche aus Abfällen und Reststoffen sind deshalb stark gefährdet, weil sie durch Mehrfachanrechnungen aus der Quote und damit aus dem Markt gedrängt werden“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Zwingenden Änderungsbedarf sieht Baumann auch bei Detailregelungen: „Wir fordern eine jährliche Revision der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe, damit sich die tatsächlichen Marktentwicklungen in der Gesetzgebung widerspiegeln.“ Nach dem Entwurf der Bundesregierung liegt die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ab 2024 bei acht Prozent. Erst ab 2026 ist eine beschleunigte Steigerung auf 22 Prozent im Jahr 2030 vorgesehen. Laut Entwurf soll Elektromobilität dreifach auf die Quote angerechnet werden. Auch fortschrittliche Biokraftstoffe zum Beispiel aus Stroh werden doppelt gezählt, wenn eine bestimmte Mindestmenge erreicht ist. „Wir lehnen Mehrfachanrechnungen ab, weil sie Klimaschutz vorspiegeln, wo Rechentricks herrschen. In der vorliegenden Form verliert die THG-Quote ihre Aussagekraft über reale Treibhausgaseinsparungen und den tatsächlichen Anteil erneuerbarer Energien“, sagte Baumann.
Positiv sei, dass die THG-Quote von zunächst 16 Prozent im Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) auf jetzt 22 Prozent für das Jahr 2030 erhöht wurde. „Der erste Entwurf des BMU hätte die vorhandenen Möglichkeiten zur Treibhausgasreduktion im Verkehr nicht ausgeschöpft. Deshalb begrüßen wir, dass der Gesetzesvorschlag im Abstimmungsprozess der Bundesregierung massiv an die Anforderungen des Klimaschutzes angepasst wurde“, sagte Baumann. „Durch den neuen Entwurf muss auch der Fahrzeugbestand zum Klimaschutz beitragen, maßgeblich indem alle Arten von Biokraftstoffen eingesetzt werden.“
Biodiesel aus Palmöl soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung bereits im Jahr 2026 im deutschen Markt keine Rolle mehr spielen dürfen. „Mit dieser Regelung will die Bundesregierung eine Vorgabe des europäischen Gesetzgebers vorwegnehmen, die den Ausschluss erst im Jahr 2030 vorsieht. Der Beitrag dieses Rohstoffs zur Treibhausgasminderung kann mühelos ersetzt werden, ohne die Herstellungsmengen einzuschränken“, sagte Baumann. „Die deutsche Biokraftstoffindustrie exportiert seit Jahren erhebliche Mengen von Biodiesel aus Raps, die sofort für den Klimaschutz im deutschen Verkehr eingesetzt werden können.“
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